Interessante und zielgruppenorientierte Inhalte von Pressemitteilungen, Blogbeiträgen, Kundenbewertungen, Agentur- und Pitchkonzepten etc. sind in der Regel rechtlich geschützt. Rechtliche Überlegungen werden in diesem Zusammenhang aber oft gar nicht oder zu spät angestellt, obwohl die Bearbeitung, Nutzung und Auswertung solcher kreativer Leistungen es rechtlich in sich haben. Urheber-, wettbewerbs-, persönlichkeits- oder haftungsrechtliche Fragen müssen daher immer wieder gestellt und beantwortet werden.
Knapp 50 PR-Professionals folgten unserer Einladung zum PR-Frühstück über dieses Thema bei der Awaltskanzlei UNVERZAGT VON HAVE in Hamburg (http://unverzagtvonhave.com/). Rechtsanwalt Alexander Unverzagt erläuterte in seinem Vortrag die rechtlichen Fallstricke bei der Nutzung und Verbreitung von digitalem Content. Der Vortrag befasste sich mit den Fragen der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von „content“ (wie Blogbeiträgen, Fotografien und Tweets), Lizenzbedingungen und Haftungsfragen. Das große Interesse der Zuhörer zeigte sich in einer lebhaften Diskussion über weitere Aspekte, wie u.a. der Kennzeichnungspflicht / dem Trennungsgebot in Bezug auf werbliche Inhalte, Absprachen und Zusammenarbeit mit Journalisten, dem Umgang mit Interviews, der Abbildung von Personen und der Übernahme von Leistungen Dritter für eigene Zwecke.

